Zwölf Monate Gewährleistung auf die Funktion gehören bei uns zu jedem Gerät. Damit Sie im Fall der Fälle genau wissen, woran Sie sind, erklären wir hier Umfang, Ausnahmen und den Ablauf im Garantiefall.
Was die Gewährleistung abdeckt
Gedeckt ist die Funktion der reparierten Fernbedienung im normalen Einsatz. Fällt das Gerät innerhalb von zwölf Monaten ab Versanddatum durch einen Funktionsfehler aus, prüfen wir es und beheben den Mangel kostenfrei. Das gilt für Elektronik, Tasten und alle bei der Aufbereitung geprüften Komponenten.
Was nicht gedeckt ist
Ausgenommen sind Schäden durch äußere Einwirkung und unsachgemäße Nutzung, vor allem Wasserschäden, Sturz- und Bruchschäden. Auch normale Verschleißteile wie Batterien fallen nicht unter die Gewährleistung. Solche Schäden reparieren wir selbstverständlich gegen Berechnung.
So melden Sie einen Garantiefall
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail und beschreiben Sie kurz das Verhalten des Geräts. Oft lässt sich die Ursache schon am Telefon eingrenzen, etwa wenn nur die Batterien schwach sind. Andernfalls senden Sie das Gerät ein, wir prüfen es und melden uns mit dem Ergebnis.
Häufige Fragen
Ab wann läuft die Gewährleistungsfrist?
Ab dem Versanddatum Ihres Geräts. Den Beleg dazu haben Sie mit Rechnung und Versandbestätigung automatisch in der Hand.
Verfällt die Gewährleistung beim Öffnen des Geräts?
Eingriffe in das Gerät zählen zur unsachgemäßen Nutzung und gefährden den Anspruch. Lassen Sie Reparaturen deshalb von uns durchführen.
Was kostet die Prüfung im Garantiefall?
Liegt ein gedeckter Funktionsfehler vor, sind Prüfung und Behebung für Sie kostenfrei. Stellt sich ein ausgenommener Schaden heraus, erstellen wir vorab ein faires Angebot.
